AGB
Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „verbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichtete, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig zu machen sei.
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen de Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich den getroffenen Vereinbarungen. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preises des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Die Abrechnung erfolgt in EURO. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mehrwertsteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach Erstellung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit von Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahltermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Während der Messezeiten und bei Gruppenreservierungen ist auf jeden Fall eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme fällig. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen des Hotels verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass eine angemessene Weitervermietung unterlassen wurde. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 4 Tagen kann das Hotel eine Zwischenrechnung erstellen. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfang, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Punktes oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
Stornierung, Abbestellung/Rücktritt des Kunden, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels:
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunden bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Der kostenfreie Rücktritt vom Vertag muss dem Hotel in schriftlicher Form vorgelegt werden. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. Ist in Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts-oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht mehr anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen.
Rücktritt des Hotels
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertag zurücktreten kann, ist auch das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung der Vertrages unmöglich machen;
- Reservierungen von Übernachtungen unter irreführende Umstände bzw. falschen Angaben oder verschweigen von wesentlichen Tatsachen z.B. falsche Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck
- das ein begründeter Anlass zur Annahme gegeben ist, das durch die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz und ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Stornierung durch den Kunden
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsfristen:
- Bei Reservierung von einem Zimmer wird eine Stornierung bis 1 Tag vor Anreise gewährleistet
- Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise behalten wir uns das Recht vor, den entgangenen Umsatz durch den Ausfall in Rechnung zu stellen.
Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
Es besteht für den Kunden kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden nicht vor 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 80% des vollen Logispreises in Rechnung stellen.
Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für persönliche Dinge wird keine Haftung übernommen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Bei Schneefall besteht keine Räumpflicht. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt, aber keine Garantie übernommen. Sie können an ihrem Telefon den Weckauftrag zusätzlich eingeben. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, aber ohne in Vorkasse gehen zu müssen und die Aufbewahrung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Nichtraucherzimmer
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass in den Nichtraucherzimmer absolut nicht geraucht werden darf. Bitte bedenken Sie, nach Ihnen kommt eine Familie mit Kindern (oder ein Allergiker). Bei Nichteinhaltung können wir ihnen gegebenenfalls die Reinigungskosten in Rechnung stellen.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels – Düsseldorf. Sofern ein Vertragspartner des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels – Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hotel am Vogelsanger Weg
Vogelsanger Weg 36
40470 Düsseldorf
Germany
+49 211 43 61 85 – 0
+49 211 43 61 85 – 185